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Bei Franchising übernimmt der Franchisenehmer das erprobte Geschäftskonzept des Franchisegebers und baut innerhalb der festgelegten Rahmenbedingungen selbständig sein eigenes Unternehmen auf.
Ein Hauptmerkmal von Franchising ist dabei die strikte Arbeitsteilung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer.
Der Franchisegeber entwickelt ein markttaugliches, praxiserprobtes Geschäftskonzept. Er sorgt für die sorgfältige Ausbildung der Franchisenehmer, ihre fortlaufende Unterstützung und die ständige Weiterentwicklung des Systems. Für dieses Paket berechnet er dem Franchisenehmer in der Regel eine Eintrittsgebühr und laufende Franchisegebühren.
Der Franchisenehmer erwirbt vom Franchisegeber die Rechte zur Nutzung seines Geschäftskonzepts in einer festgelegten Region. Er profitiert vom Dienstleistungs- und Informationsangebot des Franchisegebers und von dessen Positionierung auf dem Markt. Er kann als Existenzgründer von Beginn an unter einer etablierten Marke agieren und den Bekanntheitsgrad des Systems für seinen eigenen Erfolg nutzen.
Sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer sind selbstständige Unternehmer und arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechung. Beide Seiten halten sich an vertraglich festgelegte Rechte und Pflichten.